Bund und Land verlängern erweiterte Möglichkeiten bis 30.04.2022
Standardprogramme der Bürgschaftsbank
Die im Rahmen der Corona-Hilfspakete angepassten Angebote stehen noch bis 30.04.2022 mit einem Fading Out bis 30.06.2022 zur Verfügung. Das heißt, alle bis 30.04.2022 eingegangenen Anträge können bis 30.06.2022 auf Basis der erweiterten Möglichkeiten entschieden werden.
Weitere Informationen finden Sie bei unseren Bürgschaftsprogrammen.