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Service & Downloads - Bürgschaftsprogramme

Unser Angebot in Mecklenburg-Vorpommern

Egal, was Sie vorhaben: Wir ermöglichen gute unternehmerische Ideen. Für die Absicherung von Finanzierungszielen finden Sie hier die passenden Programme.

BMV premium

  • Risikoklasse von 1 bis 6 gemäß dem Rating BMV .

  • Wer wird gefördert?
    Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Investitionen und Betriebsmittel.

  • Wie wird gefördert?
    Die Bürgschaftsgrenze liegt bei mindestens 500.000 EUR und maximal 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Bei einem Verbürgungsgrad von 50 % entspricht das einem Kreditbetrag von max. 4.000.000 EUR.

BMV classic

  • Wer wird gefördert?

    Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

  • Was wird gefördert?

    Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

  • Wie wird gefördert?

    Die Bürgschaftsgrenze liegt bei mindestens 25.000 EUR und maximal 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % entspricht das einem Kreditbetrag von maximal 2.500.000 EUR.

BMV direkt

  • Wer wird gefördert?

    Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

  • Was wird gefördert?

    Kredite zur Finanzierung Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

  • Wie wird gefördert?

    Die Bürgschaftsgrenze liegt bei mindestens 25.000 EUR und maximal 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % entspricht das einem Kreditbetrag von maximal 2.500.000 EUR.

BMV express

  • Wer wird gefördert?

    Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

  • Was wird gefördert?

    Es können alle Arten von Neukrediten zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

  • Wie wird gefördert?

    Die Bürgschaftsgrenze liegt bei mindestens 25.000 EUR und maximal 437.500 EUR pro Unternehmen. Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 70 % entspricht das einem Kreditbetrag von maximal 625.000 EUR.

Leasing-Bürgschaft

  • Wer wird gefördert?
    Gewerbliche Unternehmen (auch Neugründungen) und Freie Berufe aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Leasing-Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Das Programm gilt für Bürgschaftsbeträge bis 1.250.000 EUR und ist mit einer Bürgschaftsquote von 50 oder 70 % erhältlich.

BMV Agrar Land

  • Wer wird gefördert?

    Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft.

  • Was wird gefördert?

    Kredite zur Finanzierung von Aus- und Umbauten, Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

  • Wie wird gefördert?

    Die Bürgschaftsobergrenze liegt bei 2.500.000 EUR pro Unternehmen. Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 75 % entspricht das einem Kreditbetrag von rund 3.333.000 EUR.

EINFACH & EFFIZIENT

Zur optimalen Finanzierung

Finden Sie in nur drei Schritten eine passgenaue Finanzierung & Förderung:

1.

Online Finanzierungsanfrage ODER Bürgschaftsauftrag erstellen

2.

Unterlagen digital übermitteln

3.

Passende Finanzierungs- und Förderangebote erhalten