Empfängerkreis
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. EUR p. a. oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Verwendungszweck
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.
Bürgschaftshöhe
Mindestens EUR 25.000
Höchstens EUR 1.250.000 pro Unternehmen,
Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% entspricht das einem Kreditbetrag von EUR 1.562.500.
Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Bürgschaftsentgelt und Kosten
1,25 %, jedoch mind. EUR 500 Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei Antragstellung
1,25 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag
Antragstellung
Auch beim Bürgschaftsprogramm BMV direkt bieten wir jetzt allen Kunden den direkten digitalen Antragsweg über das Internet an. Der Vorteil liegt in einer effizienten und schnellen Bearbeitung! Anfrage einreichen (externer Aufruf)
Hinweis:
Den Online-Antrag können Sie hier abrufen. Alle weiteren Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.