Empfängerkreis
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. EUR p. a. oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten; Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen; sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Verwendungszweck
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.
Bürgschaftshöhe
Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:
- bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR
- bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR
- bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.500.000 EUR
Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Bürgschaftsentgelt und Kosten
1,25 %, jedoch mind. 500 EUR Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei Antragstellung
1,50 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag
Antragstellung
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Hinweis:
Den Online-Antrag können Sie hier abrufen. Alle weiteren Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.