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Bürgschaftsprogramme - BMV direkt

BMV direkt

  • Wer wird gefördert?

    Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

  • Was wird gefördert?

    Kredite zur Finanzierung Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

  • Wie wird gefördert?

    Die Bürgschaftsgrenze liegt bei mindestens 25.000 EUR und maximal 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % entspricht das einem Kreditbetrag von maximal 2.500.000 EUR.

Empfängerkreis
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. EUR p. a. oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten; Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen; sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Verwendungszweck
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.

Bürgschaftshöhe
Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:

  • bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR
  • bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR
  • bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.500.000 EUR

Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bürgschaftsentgelt und Kosten
1,25 %, jedoch mind. 500 EUR Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei Antragstellung
1,50 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag

Antragstellung
Auch beim Bürgschaftsprogramm BMV direkt bieten wir jetzt allen Kunden den direkten digitalen Antragsweg über das Internet an. Der Vorteil liegt in einer effizienten und schnellen Bearbeitung! Anfrage einreichen (externer Aufruf)

Hinweis:
Den Online-Antrag können Sie hier abrufen. Alle weiteren Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Was fördert die Bürgschaftsbank?

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen und Umschuldungen übernehmen.

Welche Laufzeit hat eine Ausfallbürgschaft?

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen kann die Laufzeit auf 23 Jahre verlängert werden.

Was ist eine Bürgschaft ohne Bank?

Antragsteller können sich auch direkt, das heißt ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden. Hierfür bieten wir das Programm BMV direkt an. Anfragen können über das Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Finanzierungsportal
Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft beantragt. Alle Merkblätter, Konditionen, Bestimmungen sowie Antragsvordrucke sind digital unter Dokumente abrufbar.

Dokumente
Kann man eine Bürgschaft nur einmal beantragen?

Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,5 Mio. EUR überschreiten darf.

Kreditnehmereinheit
Was kostet eine Bürgschaft?

Bei positiver Entscheidung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr bezogen auf die beantragte Kredithöhe erhoben. Zudem berechnet die Bürgschaftsbank eine Avalprovision. Genauere Angaben können den aktuell geltenden Konditionen unter Dokumente entnommen werden.

Dokumente
Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigerwechsel" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welches Beihilferecht wird bei einer Ausfallbürgschaft angewendet?

Die Bürgschaft hat einen Beihilfewert nach der „De-minimis“-Verordnung. Beihilfeempfänger ist das antragstellende Unternehmen. Dieses hat die geltenden Bestimmungen bzgl. der Einhaltung der Förderhöchstgrenze bei der Kumulierung mit anderen beihilferelevanten Förderprogrammen/-krediten zu berücksichtigen.