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Anfrage startenBürgschaftsprogramme - BMV Agrar Land
Für landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern
Bürgschaftsbetrag bis zu 2,5 Mio. EUR
Kleinst, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25% der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen. Das begünstigte Unternehmen muss in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten. Der Finanzierungsbedarf muss sich auf diese Betriebsstätte beziehen.
Die Bürgschaft bietet Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung produktiver Investitionen und ermöglicht somit einen besseren Zugang zu Finanzierungen. Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von
verbürgt werden.
Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ebenso ausgeschlossen wie die Verbürgung von Finanzierungsleasing.
Die Bürgschaftsgrenze liegt bei mindestens 25.000 EUR und maximal 2.500.000 EUR pro Unternehmen. Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 75 % entspricht das einem Kreditbetrag von rund 3.333.000 EUR.
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf zwölf Jahre nicht überschreiten. Die Laufzeit von Bürgschaften für Umlaufmittelfinanzierungen beträgt in der Regel sechs Jahre, höchstens acht Jahre.
1,00 % Bearbeitungsgebühr auf den Bürgschaftsbetrag, fällig bei positiver Entscheidung
mindestens 1,00 % p. a. Avalprovision auf den Bürgschaftsbetrag (bonitätsabhängig).
Auch beim Bürgschaftsprogramm BMV Agrar Land bieten wir jetzt allen Hausbanken den digitalen Antragsweg über das Internet an. Der Vorteil liegt in einer effizienten und schnellen Bearbeitung! Online-Antrag starten (externer Aufruf)
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Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen und Umschuldungen übernehmen.
Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen kann die Laufzeit auf 23 Jahre verlängert werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heißt ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden. Hierfür bieten wir das Programm BMV direkt an. Anfragen können über das Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Die Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft beantragt. Alle Merkblätter, Konditionen, Bestimmungen sowie Antragsvordrucke sind digital unter Dokumente abrufbar.
Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,5 Mio. EUR überschreiten darf.
Bei positiver Entscheidung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr bezogen auf die beantragte Kredithöhe erhoben. Zudem berechnet die Bürgschaftsbank eine Avalprovision. Genauere Angaben können den aktuell geltenden Konditionen unter Dokumente entnommen werden.
Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigerwechsel" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.
Die Bürgschaft hat einen Beihilfewert nach der „De-minimis“-Verordnung. Beihilfeempfänger ist das antragstellende Unternehmen. Dieses hat die geltenden Bestimmungen bzgl. der Einhaltung der Förderhöchstgrenze bei der Kumulierung mit anderen beihilferelevanten Förderprogrammen/-krediten zu berücksichtigen.