BMV classic
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Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
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Was wird gefördert?
Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
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Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsobergrenze liegt bei mindestens 25.000 EUR und maximal 2,5 Mio. EUR pro Unternehmen. Bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80 % entspricht das einem Kreditbetrag von max. 3,125 Mio. EUR.