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News & Presse

5 Milliarden Euro Hilfsprogramm für energieintensive Industrie startet

14.07.2022 Berlin

Die Europäische Kommission hat die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind.

Heute hat die Europäische Kommission die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Damit kann das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien morgen starten.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat spürbare Auswirkungen auch auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium haben daher am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket für die von Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt.

Dieses Maßnahmenpaket umfasst mehrere Komponenten, die Schritt für Schritt umgesetzt werden. Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder- Bürgschaftsprogramme erweitert worden sind und seit dem 17. Juni 2022 auch das Margining-Absicherungsinstrument bereitsteht, startet nun die vierte Säule des Pakets, das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien.

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.

Das Programm ist zielgenau konzipiert. Es dient der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen. Zugleich ist das Programm so ausgestaltet, dass weder der Energieverbrauch angekurbelt noch preiserhöhende Effekte ausgelöst werden. Neben den genannten Zuschussvoraussetzungen sieht das Programm zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor.

Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist ab morgen, den 15.7.22, möglich.

Weitere Informationen zum Antrag, den Voraussetzungen und den Phasen der Antragsbearbeitung.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Bundesministerium der Finanzen