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Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen und Umschuldungen übernehmen.
Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen kann die Laufzeit auf 23 Jahre verlängert werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heißt ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden. Hierfür bieten wir das Programm BMV direkt an. Anfragen können über das Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
FinanzierungsportalDie Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft beantragt. Alle Merkblätter, Konditionen, Bestimmungen sowie Antragsvordrucke sind digital unter Dokumente abrufbar.
DokumenteNein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,5 Mio. EUR überschreiten darf.
KreditnehmereinheitBei positiver Entscheidung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr bezogen auf die beantragte Kredithöhe erhoben. Zudem berechnet die Bürgschaftsbank eine Avalprovision. Genauere Angaben können den aktuell geltenden Konditionen unter Dokumente entnommen werden.
DokumenteDie Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigerwechsel" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.
Die Bürgschaft hat einen Beihilfewert nach der „De-minimis“-Verordnung. Beihilfeempfänger ist das antragstellende Unternehmen. Dieses hat die geltenden Bestimmungen bzgl. der Einhaltung der Förderhöchstgrenze bei der Kumulierung mit anderen beihilferelevanten Förderprogrammen/-krediten zu berücksichtigen.
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