Mit BMV express können Sie Ihren Kunden innerhalb kürzester Zeit den gewünschten Kredit gewähren. Denn die BMV entscheidet binnen 72 Stunden über eine Risikoübernahme.
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Anfrage startenBürgschaftsprogramme - BMV express
Schnelle und unkomplizierte Kreditbesicherung
Kreditbetrag bis zu 625.000 EUR mit einer 70%igen Bürgschaft
Mit BMV express können Sie Ihren Kunden innerhalb kürzester Zeit den gewünschten Kredit gewähren. Denn die BMV entscheidet binnen 72 Stunden über eine Risikoübernahme.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. EUR p. a. oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.
Mindestens 25.000 EUR
Höchstens 437.500 EUR pro Unternehmen,
entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 70 % inklusive Betriebsmittel einem Kreditbetrag von 625.000 EUR
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
0,75 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei positiver Entscheidung
1,50 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag
Als Sicherheiten dienen die persönliche Haftung der Inhaber/-innen, Freiberufler/-innen beziehungsweise der tätigen Gesellschafter/-innen sowie in angemessener Höhe die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen.
Und dabei ist es so einfach:
Antrag online ausfüllen und mit einem Klick abschicken. Als Hausbank erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden die Entscheidung per E-Mail. Parallel unterschreiben der Kundenberater der Hausbank und der Kunde den Bürgschaftsantrag mit Anlagen und sendet sie postalisch der Bürgschaftsbank zu. Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen übermittelt die Bürgschaftsbank die Bürgschaftsurkunde an die Hausbank.
Hinweis:
Den Online-Antrag können Sie hier abrufen. Alle weiteren Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
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Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen und Umschuldungen übernehmen.
Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen kann die Laufzeit auf 23 Jahre verlängert werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heißt ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden. Hierfür bieten wir das Programm BMV direkt an. Anfragen können über das Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Die Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft beantragt. Alle Merkblätter, Konditionen, Bestimmungen sowie Antragsvordrucke sind digital unter Dokumente abrufbar.
Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,5 Mio. EUR überschreiten darf.
Bei positiver Entscheidung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr bezogen auf die beantragte Kredithöhe erhoben. Zudem berechnet die Bürgschaftsbank eine Avalprovision. Genauere Angaben können den aktuell geltenden Konditionen unter Dokumente entnommen werden.
Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigerwechsel" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.
Die Bürgschaft hat einen Beihilfewert nach der „De-minimis“-Verordnung. Beihilfeempfänger ist das antragstellende Unternehmen. Dieses hat die geltenden Bestimmungen bzgl. der Einhaltung der Förderhöchstgrenze bei der Kumulierung mit anderen beihilferelevanten Förderprogrammen/-krediten zu berücksichtigen.