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Darlehensprogramme - mv-Darlehen

mv-Darlehen

  • Wer kann das Darlehen erhalten?

    Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft sowie anderen Branchen im ländlichen Raum zuzuordnen sind.

  • Wofür wird das Darlehen verwendet?

    Vorhaben können unterstützt werden, deren Kosten im Zusammenhang mit der Markteinführung neuer Produkte stehen.

  • Wie hoch fällt das Darlehen aus?

    Das ausgereichte Darlehen kann eine Höhe von mindestens 80.000 EUR bis maximal 1 Mio. EUR betragen.

Landwirtschaftsfonds und MV.jpg

Finanzmittel für die Markteinführung neuer Produkte aus dem ländlichen Raum
Nur, wer weiterdenkt und die Zukunft aktiv gestaltet, wird langfristig erfolgreich sein. Das gilt sowohl für Landwirte und Lebensmittelhersteller als auch für KMU im ländlichen Raum. Ob bei der Umsetzung von Kundenwünschen oder der Optimierung von Prozessen, es können immer innovative Ideen entstehen. Mit dem mv-Darlehen für Unternehmen aus dem ländlichen Raum bzw. für Unternehmen aus der Land- und Ernährungswirtschaft bringen Sie Ihre Neuheiten auf den Markt!

Mit dem mv-Darlehen:

  • finanzieren Sie mit bis zu 1 Mio. EUR die Markteinführung Ihres neuen Produktes,
  • investieren Sie in diesem Zusammenhang in Betriebsmittel oder Investitionen und
  • decken Sie als innovativer Existenzgründer die notwendigen Finanzmittel in der Startphase ab.

Das mv-Darlehen ist ein Angebot der BMV und wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Mitteln des Landeshaushalts Mecklenburg-Vorpommern (Darlehensfonds zur Markteinführung) finanziert.

Wer kann das mv-Darlehen nutzen?

  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition, die dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft sowie anderen Branchen im ländlichen Raum zuzuordnen sind, mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR und bis zu 249 Beschäftigten
  • Sitz des Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern und/oder Betriebsstätte und Investitionsort liegen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Der ländliche Raum umfasst das gesamte Landesgebiet Mecklenburg-Vorpommerns außerhalb der Stadtgrenzen der Oberzentren Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald (gemäß EPLR MV 2014 – 2020).

Das Angebot richtet sich zudem explizit an Existenzgründer/innen in genannten Bereichen. Von einer Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die in allen Formen der Fischerei und der Aquakultur sowie der Verarbeitung deren Erzeugnisse tätig sind. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung im Rahmen des mv-Darlehens ausgeschlossen.

Wofür wird das mv-Darlehen verwendet?
Mit dem mv-Darlehen können die Vorhaben unterstützt werden, deren Kosten im Zusammenhang mit der Markteinführung neuer Produkte stehen. Gemäß Businessplan sind dies insbesondere:

  • Personalkosten,
  • anteilige Sachkosten,
  • Ausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Investitionskosten zur Realisierung der Markteinführung,
  • sonstige Betriebsmittel im direkten Zusammenhang mit der Markteinführung.

Welche anderen Voraussetzungen gelten?
Als Finanzierungspartner für unternehmerische Vorhaben steht die BMV frühzeitig im Rahmen der Planungsphase als Ansprechpartner mit hohem Know-how und einem weiten Netzwerk zur Verfügung. Für die Gewährung des mv-Darlehens ist die Einreichung des Antrages Voraussetzung. Dieser muss vor Beginn der Vorhabensumsetzung bei der Bürgschaftsbank vorliegen.

Außerdem gilt:

  • Als Antragsteller können Sie ein Unternehmenskonzept beziehungsweise einen Unternehmensplan vorlegen.
  • Die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers wird durch geeignete Unterlagen, etwa Jahresabschlüsse, Auskünfte über Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und Ertragsvorschau, belegt.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist unter Nutzung des mv-Darlehens gesichert.
  • Vorhandene Eigenmittel werden in angemessenem Umfang im Rahmen der Vorhabensrealisierung eingesetzt.
  • Als Sicherheiten gelten dingliche Kreditsicherheiten, wie Grundschulden mit persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Verpfändung von Guthaben, Abtretungen von Kapital- und Risikolebensversicherungen sowie Negativerklärungen. Soweit diese nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, bedarf es einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Gesellschafter, unterlegt durch ein notarielles Schuldanerkenntnis inklusive persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Für Einzelfirmen gilt: notarielles Schuldanerkenntnis inklusive persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Inhabers.
  • Das Darlehen kann nur vergeben werden, wenn eine Geschäftsbank im Vorfeld nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und in entsprechendem Umfang zu finanzieren. Dies ist durch den Antragsteller darzulegen.

und speziell für Existenzgründer:

  • Bereits bei Antragstellung liegt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Gründung erfolgt als Vollerwerb.
  • Der Existenzgründer ist branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert und kann ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen.

Wie hoch fällt das mv-Darlehen aus und welche Kosten fallen an?
Das ausgereichte Darlehen beträgt mindestens 80.000 EUR und maximal 1 Mio. EUR.
Damit können betriebliche Investitionen und/oder Betriebsmittel finanziert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des mv-Darlehens besteht nicht. Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Dies erfolgt in Teilbeträgen. Die Laufzeit beträgt bei Investitionsdarlehen maximal 20 Jahre, bei Betriebsmitteldarlehen überschreitet sie die Dauer von 8 Jahren nicht. Der Zinssatz ist abhängig von der Bonität des Unternehmens und dem Risiko des Vorhabens und wird individuell ermittelt. Die Zinsbindung beträgt bei Investitionsvorhaben höchstens 10 Jahre, bei Betriebsmitteldarlehen höchstens 8 Jahre. Die Tilgung erfolgt in gleichen monatlichen Raten. Je nach Vereinbarung können bis zu zwei Jahre tilgungsfrei bleiben. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit möglich.

Die Zinsen für das Darlehen, die je nach Vereinbarung nach Auszahlung fällig werden, werden individuell und risikoabhängig festgelegt.

Hinweis:
Alle Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

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