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Anfrage startenDarlehensprogramme - BMV-Darlehen II
Wer kann das Darlehen erhalten?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Wofür wird das Darlehen verwendet?
Folgende Vorhaben können beispielsweise unterstützt werden: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens einschließlich Grundstücken (hier gelten gesonderte Höchstsätze der Förderung), Baunebenkosten und gebrauchten Wirtschaftsgütern, erstes Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes.
Wie hoch fällt das Darlehen aus?
Das ausgereichte Darlehen kann eine Höhe von mindestens 20.000 EUR bis maximal 500.000 EUR betragen.
Finanzierungsmittel für das Gewerbe
Das Programm BMV-Darlehen II wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) aufgelegt. Im Rahmen des BMV-Darlehen II werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Vorhaben aus REACT-EU mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Das Programm wird kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - finanziert als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie (REACT-EU). Operationelles Programm Mecklenburg-Vorpommern REACT-EU 2021-2022 - Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die unternehmerische Investitionstätigkeit zu erhöhen.
Wer kann das BMV-Darlehen II nutzen?
Unternehmen in Schwierigkeiten aber auch Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Unternehmen in Vertretertätigkeit, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien, Personalvermittlungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Rechtanwälte, Wirtschafsprüfer, Steuerberater und freiberufliche Ingenieure sind im Rahmen des BMV-Darlehens II nicht förderfähig. Von einer Förderung ausgenommen sind zudem Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur oder in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Wofür wird das BMV-Darlehen II verwendet?
Mit dem BMV-Darlehen II können die Vorhaben unterstützt werden, deren Kosten im Zusammenhang stehen mit:
Die Mehrwertsteuer stellt nicht darlehensfähige Kosten dar.
Folgende Vorhaben können nicht mit den BMV-Darlehen II unterstützt werden
Welche anderen Voraussetzungen gelten?
Als Finanzierungspartner für unternehmerische Vorhaben steht die BMV frühzeitig im Rahmen der Planungsphase als Ansprechpartner mit hohem Know-how und einem weiten Netzwerk zur Verfügung. Für die Gewährung des BMV-Darlehens II ist die Einreichung des Antrages Voraussetzung. Der BMV ist es nicht möglich, vor Antragseingang angefallene Kosten zu berücksichtigen.
Außerdem gilt:
und speziell für Existenzgründer:
Wie hoch fällt das Darlehen aus und welche Kosten fallen an?
Das ausgereichte Darlehen kann eine Höhe von mindestens 20.000 EUR bis maximal 500.000 EUR betragen.
Damit können betriebliche Investitionen und/oder Betriebsmittel finanziert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des BMV-Darlehens II besteht nicht. Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Die Laufzeit beträgt bei Investitionsdarlehen maximal 20 Jahre, bei Betriebsmitteldarlehen überschreitet sie die Dauer von 8 Jahren nicht. Die Tilgung erfolgt monatlich. Je nach Vereinbarung können bis zu drei Jahre tilgungsfrei bleiben. Die Zinsen sind separat zu entrichten. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit möglich.
Die Zinsen für das Darlehen, die je nach Vereinbarung nach Auszahlung fällig werden, werden individuell und risikoabhängig festgelegt.
Hinweis:
Alle Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
weitere Darlehensprogramme
/ Programme
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft mit einem öffentlichen Förderauftrag, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Alle gewerblich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.