Mit dem Bürgschaftsprogramm BMV express bieten wir allen Hausbanken einen digitalen Antragsweg über das Internet an. Der Vorteil liegt in einer effizienten und schnellen Bearbeitung!
Empfängerkreis
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50 Mio. EUR p. a. oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Verwendungszweck
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.
Bürgschaftshöhe
Mindestens 25.000 EUR
Höchstens 437.500 EUR pro Unternehmen,
entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 70 % inklusive Betriebsmittel einem Kreditbetrag von 625.000 EUR
Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Bürgschaftsentgelt und Kosten
0,5 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei positiver Entscheidung
1,5 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag
Sicherheiten
Als Sicherheiten dienen die persönliche Haftung der Inhaber/-innen, Freiberufler/-innen beziehungsweise der tätigen Gesellschafter/-innen sowie in angemessener Höhe die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen.
Mit BMV express können Sie Ihren Kunden innerhalb kürzester Zeit den gewünschten Kredit gewähren. Denn die BMV entscheidet binnen 72 Stunden über eine Risikoübernahme.
Und dabei ist es so einfach:
Antrag online ausfüllen und mit einem Klick abschicken. Als Hausbank erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden die Entscheidung per E-Mail. Parallel unterschreiben der Kundenberater der Hausbank und der Kunde den Bürgschaftsantrag mit Anlagen und sendet sie postalisch der Bürgschaftsbank zu. Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen übermittelt die Bürgschaftsbank die Bürgschaftsurkunde an die Hausbank.
Hinweis:
Den Online-Antrag können Sie hier abrufen. Alle weiteren Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.