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News & Presse

Jetzt neu: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

01.11.2024

Ab dem 1. November 2024 steht Gründern sowie Unternehmensnachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung.

ERP FGN
  • Finanzierungen - bis 500.000 Euro pro Antragsteller.
  • Bis max. 35 % des Gesamtvorhabens finanzierbar.
  • Zinsgünstiges Darlehen der KfW dank unserer Garantie.
  • 100% Kredit¬risiko¬entlastung für Banken.

Ab dem 1. November 2024 bieten die KfW und Deutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge mit 100%-Risikoentlastung für Banken und Sparkassen an – ein neues, attraktives Angebot für Gründungen, Nachfolgen und Festigungsmaßnahmen.

Das Besondere: Banken werden durch eine 100%-Garantie der Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfall¬risiko entlastet. Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellen hier für eine 80%ige Rückgarantie zur Verfügung.

Die KfW bietet die Refinanzierung mit zwei Laufzeitvarianten an und verbilligt den Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens. So profitieren Kreditnehmer von günstigeren Zinsen. Neben der elektronischen Antragstellung bietet die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern auch die Möglichkeit der Antragstellung per PDF an.

Alle Details zum Förderprogramm, hilfreiche Rechentools und ErklärVideos für Banken und Kreditnehmer finden Sie auf kapital.ermoeglicher.de.

Förderlogos ERP FGN

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme im Rahmen einer Kooperation beauftragt.